AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Tätigkeit als Immobilienmakler
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1. Zustandekommen des Maklervertrags / Makler-Alleinauftrags
Ein Maklervertrag mit Immobilien.Land kommt entweder durch eine schriftliche Vereinbarung, durch Vereinbarung in Textform (z. B. E-Mail) oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit (z. B. durch Nutzung eines Exposés oder einer Besichtigung) zustande.
Sofern nicht abweichend vereinbart, gilt bei Exklusiv-Verträgen mit Verkäufern eine Laufzeit von sechs Monaten. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um zwei Monate, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende in Textform gekündigt wird.
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2. Unsere Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Sollte einem Dritten durch Ihre unberechtigte Weitergabe ein Vertragsabschluss mit dem Verkäufer oder Vermieter gelingen, sind Sie zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, als wäre der Dritte durch uns nachgewiesen oder vermittelt worden.
Alle Objektangaben beruhen auf Informationen, die uns von Dritten (z. B. Eigentümern) zur Verfügung gestellt wurden. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Irrtümer, Auslassungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
Ein Zwischenverkauf bleibt dem Eigentümer insbesondere bis zur Vorlage einer schriftlichen Finanzierungsbestätigung und der Vereinbarung eines verbindlichen Notartermins vorbehalten.
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3. Provision und Fälligkeit
Unsere Maklerprovision wird mit Abschluss eines durch uns vermittelten oder nachgewiesenen Vertrags (Hauptvertrag) verdient und ist sofort fällig.
Provisionssätze:
• Kaufverträge über Immobilien / Grundstücke:
Die Provision beträgt jeweils 3,57 % inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, jedoch mindestens 2975 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
zahlbar vom Käufer und vom Verkäufer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Die Provision bleibt auch dann geschuldet, wenn:
• der Hauptvertrag zu anderen Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen
• er ein anderes, aber wirtschaftlich gleichwertiges Objekt betrifft,
• der Vertrag nachträglich erweitert oder geändert wird,
• er durch auflösende Bedingungen, Rücktritt, Anfechtung oder sonstige Gründe nicht zur Ausführung gelangt.
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4. Vertraulichkeit
Sämtliche Informationen, insbesondere Exposés, Grundrisse, Objektadressen oder Kontaktdaten, die wir im Rahmen unserer Maklertätigkeit zur Verfügung stellen, sind vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Kommt es aufgrund der Weitergabe zu einem Vertragsschluss mit dem Dritten, schuldet der Weitergebende die volle Provision.
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5. Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, sofern keine Interessenkollision besteht. In einem solchen Fall verpflichten wir uns zur Offenlegung und fairen Interessenvertretung.
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6. Geldwäscheprüfung
Nach dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG) sind wir verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität unserer Kunden zu überprüfen.
Sie verpflichten sich, uns auf Anfrage alle gesetzlich erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und uns bei der Durchführung dieser Prüfung zu unterstützen.
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7. Haftung
Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften:
• Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
• Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit haften wir bei jeder Fahrlässigkeit.
• Für sonstige Schäden haften wir nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.
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8. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wunsiedel im Fichtelgebirge.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
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9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.